Änderung bei "alten" Betriebsrentenverträgen

Ab dem 01.01.2022 müssen Arbeitgeber einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15% auch auf Entgeltumwandlungen leisten, die vor dem 01.01.2019 abgeschlossen wurden. Dann läuft die Übergangsregelung für Altverträge aus. Arbeitgeber sind verpflichtet 15% des Entgeltumwandlungsbetrages in die Direktversicherung, die Pensionskasse oder den Pensionsfonds einzuzahlen

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