Steuerfachangestellte*r (m/w/x)
Bilanzbuchhaltung Buchhaltung / Großraum Koblenz
Für Minijobs gilt im Arbeitsrecht der Grundsatz der Gleichbehandlung. Das regelt das Teilzeit- und Befristungsgesetz. Minijobberinnen und Minijobber dürfen nicht schlechter behandelt werden als vergleichbare Vollzeitbeschäftigte. Sie haben einerseits die gleichen Rechte. Andererseits müssen sie aber auch bestimmte arbeitsrechtliche Pflichten beachten.
Welche Rechte und Pflichten im Minijob gelten - das erklärt die Minijob-Zentrale in diesem Beitrag.
"Arbeitsrecht im Minijob: Rechte und Pflichten im Fokus" (23.04.2024)
Link: Arbeitsrecht im Minijob: Rechte und Pflichten im Fokus - Minijob Magazin (minijob-zentrale.de) (Stand: 31.05.2024)
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