Jahresmeldung für Minijobber steht an!

Im Februar müssen gewerbliche Arbeitgeber*innen wieder die Jahresmeldung für ihre Minijobber*innen an die Minijob-Zentrale übermitteln. Weshalb die Meldung wichtig ist und welche Frist zu beachten ist, können Sie bei der Minijobzentrale  nachlesen.

„Die Jahresmeldung für Minijobber steht an“ (31.01.23) https://magazin.minijob-zentrale.de/jahresmeldung-2023/ (17.02.24)

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